Bei KG-Rezepten übernehmen die Krankenkassen eine Behandlungszeit von 15 Minuten, während für KG-ZNS-Rezepte 25 Minuten bezahlt werden.
Um eine hohe Behandlungsqualität sicherzustellen, haben wir die Behandlungszeiten für alle Patienten – unabhängig von der Art der Versicherung auf
25-30 Minuten bei einer Einheit festgelegt.
Bei Doppeleinheiten beträgt die Behandlungszeit 50-60 Minuten.
In dieser Zeit müssen wir neben der eigentlichen Therapie auch die Terminabsprachen, Dokumentation sowie das An- und Ausziehen der Patienten einplanen.
Wir setzen alles daran, die Abläufe so effizient wie möglich zu gestalten, um sicherzustellen, dass die maximale Zeit der Behandlung zur Verfügung steht.
Therapiezeit
FAQ
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Wir freuen uns darauf, Sie bald bei uns willkommen zu heißen! Um Ihnen vorab einige Informationen zu geben, haben wir hier das Wichtigste zusammengefasst.
Vor dem ersten Termin: Bitte reichen Sie das Rezept ihres Kindes mindestens drei Tage vor dem Termin bei uns ein. So haben wir im Bedarfsfall die Möglichkeit, noch rechtzeitig Änderungen durch den Arzt vornehmen zu lassen. Sie können das Rezept während unserer Öffnungszeiten vorbeibringen oder es in unseren Briefkasten werfen. Falls wir nicht vor Ort sind, bitten wir Sie, uns kurz telefonisch zu informieren, dass sie das Rezept abgegeben haben. Vielen Dank!
Folgendes solltest du für ihr Kind mitbringen:
Die Versichertenkarte
Die ärztliche Verordnung: Diese darf zum ersten Behandlungstermin nicht älter als 28 Tage sein. Sollte die Verordnung älter sein, bitten wir sie, eine neue ausstellen zu lassen, da wir die alte sonst nicht mit den Krankenkassen abrechnen können.
Für Kinder im Alter von 0-1 Jahr:
Bitte bringt eine kleine Decke mit.
Ab einem Jahr:
Ein großes Handtuch
Sportkleidung, Turnschuhe oder Stoppersocken
Falls vorhanden, bringt bitte auch Hilfsmittel mit, die ihr Kind regelmäßig verwendet, wie zum Beispiel Orthesen, Gehstützen oder Nachtschienen. Außerdem sind uns bereits vorliegende Arztberichte hilfreich, um ein umfassendes Bild der Beschwerden ihres Kindes zu erhalten.
Wir empfehlen, etwa 5-10 Minuten vor dem Termin zu kommen, damit dein Kind entspannt in die Therapie starten kann.
Bei weiteren Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.
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Unsere Adresse lautet: Obere Wilhelmstraße 21A, 53225 Bonn.
Nur wenige Schritte entfernt befindet sich die Straßenbahnhaltestelle:
Bonn Obere Wilhelmsstraße, an der die Linie 62 hält.
Ebenfalls in fußläufiger Entfernung liegt die Bushaltestelle:
Doktor-Weiß-Platz, die von den Linien 603, 607, 608 und 609 angefahren wird.
Auch zentrale Orte wie Beuel Bahnhof, Beuel Rathaus und der Konrad-Adenauer-Platz sind einfach zu Fuß erreichbar.
Parken
In der Neustraße 21, 53225 Bonn finden Sie einen öffentlichen Parkplatz, der Ihnen kostenfrei für bis zu 2 Stunden zur Verfügung steht. Der Parkplatz liegt nur 2 Gehminuten von unserer Praxis entfernt und bietet eine bequeme Parkmöglichkeit für Ihren Besuch.
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Kostenlos: Termine müssen spätestens 24 Stunden vor der geplanten Behandlung abgesagt werden. Wird ihr Kind kurzfristig krank, informieren sie uns bitte bis spätestens 8 Uhr am Tag des Termins.
Ausfallgebühr: Termine, die nicht rechtzeitig (siehe oben) oder gar nicht abgesagt werden, stellen wir ihnen privat in voller Höhe der verordneten Behandlung in Rechnung.
Bei kurzfristigen Absagen ist es uns leider nicht möglich, den Termin neu zu vergeben. Viele Patienten auf unserer Warteliste warten dringend auf einen Termin und wären dankbar, wenn sie ihn übernehmen könnten. Deshalb bitten wir sie, im Interesse aller Familien, ihren Termin so früh wie möglich abzusagen, falls sie ihn nicht wahrnehmen können.
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Unsere Praxis liegt im Erdgeschoss und bietet einen barrierefreien Zugang zu den Behandlungsräumen. Bitte beachten sie jedoch, dass die Patienten-Toilette aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht barrierefrei ist. Bei weiteren Fragen stehen wir dir gerne telefonisch unter 0228 76366088 zur Verfügung.
Preise
Die Preisgestaltung und Abrechnung der physiotherapeutischen Leistungen in unserer Praxis erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Für gesetzlich Versicherte richtet sich die Abrechnung nach der Vergütungsvereinbarung gemäß § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie. Diese Vereinbarung regelt, welche Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden und unter welchen Bedingungen eine Erstattung erfolgt.
Für privatversicherte Patienten gelten ebenfalls die Regelungen des § 125 SGB V. Allerdings gibt es bei Privatversicherten keine gesetzlichen Vorgaben zur Gebührenberechnung. In solchen Fällen orientiert sich unsere Praxis an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Übersicht enthält übliche Heilmittelpreise in Deutschland, die zwischen dem 1,4- bis 2,3-fachen der gesetzlichen Kassenpreise liegen. In unserer Praxis berechnen wir den aktuellen Preis für KG-ZNS-Kinder mit 75,00 € pro Einheit. Dieser Betrag ergibt sich aus dem aktuellen Krankenkassensatz von 55,19 € für 30 Minuten, multipliziert mit dem Faktor 1,36.
Da wir eine soziale Finanzierung anstreben und viele Familien und Kinder langfristig betreuen werden, wenden wir bewusst nur den Faktor 1,36 an, anstatt den maximal erlaubten 2,3-fachen Satz zu berechnen.
Weitere Informationen zur Preisgestaltung und bei Problemen mit der Erstattung durch private Krankenkassen können auf dieser Website entnommen werden: www.privatpreise.de.
Ausfallgebühren
Bei zu kurzfristigen oder nicht abgesagten Terminen von Patienten der gesetzlichen Krankenkassen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diese privat in Rechnung gestellt werden müssen, da die Krankenkassen die Kosten für ausgefallene Termine nicht übernehmen.
Dies gilt für Termine, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt wurden, entweder direkt bei uns oder telefonisch (per Anruf oder Nachricht auf dem Anrufbeantworter). Wenn Sie eine Nachricht hinterlassen haben, erhalten wir diese, und ein Rückruf zur Bestätigung ist nicht erforderlich.
Auch im Krankheitsfall können die Krankenkassen die Kosten für ausgefallene Behandlungen leider nicht übernehmen.
Sollten Sie kurzfristig absagen, versuchen wir, den Termin anderweitig zu vergeben, zum Beispiel an Patienten, die auf einen freien Termin warten. Wenn dies gelingt, entfällt die Ausfallgebühr für Sie. Wenn wir den Termin jedoch nicht neu vergeben können, wird der entsprechende Betrag (Krankenkassensatz) Ihnen in Rechnung gestellt.
Da Physiotherapie nur für tatsächlich durchgeführte Behandlungen bezahlt wird, können wir freigewordene Zeiten, zum Beispiel für Berichte oder organisatorische Aufgaben, nicht abrechnen. Eine entsprechende Regelung durch die Krankenkassen ist nicht vorgesehen.